MV unterstützt den Aufruf des BFP
Niemand soll allein sterben müssen 26. Januar 2021Die Herausforderungen des geistlichen Dienstes in Zeiten von Corona verdichten sich vor allem in der Begleitung von hilfsbedürftigen Menschen.
Rot am See (Samuel Krauter) – Obwohl in diesen Zeiten unbedingt erforderlich, erschweren Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote und Maskenpflicht den Dienst unserer PastorInnen und GemeindemitarbeiterInnen, wo im seelsorgerischen Gespräch gerade Präsenz, Einfühlsamkeit und Nähe nötig wären.
Zugespitzt erleben wir dies in der Begleitung von Sterbenden, die oft alleine und ohne geistliche, bzw. seelsorgerische Begleitung ihre letzte Wegstrecke auf dieser Erde gehen müssen. Aus diesem Grund unterstützen wir den Vorstoß unserer Freunde aus dem Bund freier Pfingstgemeinden, die in ihrer Pressemitteilung “Niemand soll alleine sterben müssen” genau diesen Punkt aufgreifen und einen eindringlichen Appell setzen, dass sich in Bezug auf die Sterbebegleitung eine Änderung der derzeitigen Regeln ergibt.
Hier der Aufruf des BFP im Wortlaut:
Erzhausen (da) – Bedingt durch die derzeitigen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ist es für die Angehörigen nur schwer möglich, ihre sterbenden Familienmitglieder im Krankenhaus oder Altenheim zu besuchen. Hinzu kommt, dass Pastoren und Seelsorger vieler Orts erst recht der Zutritt verwehrt wird. Dieser Umstand, auf seelischen Beistand verzichten zu müssen, treibt Sterbende und Angehörige in eine große innere Not.
Aus diesem Grund hat der Vorstand des Bundes FreikirchlicherPfingstgemeinden KdöR (BFP) folgenden Aufruf verabschiedet: Wir erleben, dass es haupt- und ehrenamtlichen Seelsorgern und Pastoren unseres Bundes und anderer Kirchen und Freikirchen immer wieder unmöglich gemacht wird, sterbende Menschen auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten. Diese Situation scheint durch die Covid-19-Lage noch verschärft. Menschen sterben einsam in dieser Pandemie – das kann und darf nicht sein!
Wir empfinden es als menschenunwürdig und verantwortungslos, wenn Sterbenden ihr Wunsch nach Begleitung durch den ihnen vertrauten Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizeinrichtungen verwehrt wird.
Wir rufen deutlich in unser Volk hinein: Niemand soll allein sterben müssen. Niemand darf allein gelassen werden! Wenn Menschen gerade in dieser Phase seelsorgerliche Begleitung wollen, muss das möglich sein!
Wir fordern die Verantwortlichen in Regierung und Verwaltung auf, für Regelungen zu sorgen, die den Zugang zu in seelsorgerlicher Not befindlichen Menschen ermöglichen. Menschen müssen im Sterbeprozess begleitet werden dürfen – um Schaden vom Einzelnen und unserer ganzen Gesellschaft abzuwenden.
Wir halten es für erforderlich, dass für diesen Dienst entsprechende und vorgeschriebene Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn sich sterbende Menschen in Einrichtungen befinden.
Wir bitten, Pastoren und von Gemeinden beauftragte Seelsorger im sogenannten Gruppen-Ranking der Impfprioritäten als systemrelevant einzustufen und ihnen einen bevorzugten Zugang zur Covid-19 Schutzimpfung zu ermöglichen.
Nur gemeinsam können wir den Menschen in diesem Land dienen und Sterbenden einen würdevollen Abschied bereiten. Dazu wollen wir unseren Beitrag leisten – damit niemand alleine sterben muss!