Finanzen

Finanzen

Die Finanzmittel des Mülheimer Verbandes dienen dazu, seinen Gemeinden und Mitgliedern gute Rahmenbedingungen zur Umsetzung der MV-DNA und ihres Auftrages für diese Welt zur Verfügung zu stellen.

Aufgabe des Mülheimer Verbandes Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden e.V. (MV) ist es, seinen Gemeinden und Mitgliedern gute Rahmenbedingungen zur Umsetzung der MV-DNA zur Verfügung zu stellen. Das wird durch die Struktur des MV mit seinen Mitgliedern und seinen verschiedenen Arbeitsbereichen umgesetzt.

 

Der MV benötigt zur Umsetzung seiner Aufgaben entsprechende Finanzmittel, die ihm hauptsächlich von seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
  • Es ist insbesondere die Aufgabe der Mitglieder, für ihren Verband zu sorgen. Das geschieht durch Spenden/Abgaben der Mitglieder an den MV.
  • Der MV-Bereich Mission führt seinerseits einen Verwaltungskostenanteil von den erhaltenen zweckgebundenen Spenden an den MV-Kirchenbereich ab. Die Höhe dieser Verwaltungskostenabgabe wird durch die MV-Leitung beschlossen.

Grundlage für den Umgang mit den Spendenmitteln und für die Festlegung der Verwaltungskostenabgabe der Missionsbereiche sind die gültigen Spendengrundsätze der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM). 

 

Der MV erhebt keine festgelegten Mitgliedsbeiträge. Die Mitglieder finanzieren den MV (Verein) stattdessen durch Spenden/Abgaben.
  • Die Spenden/Abgaben der Gemeinden orientieren sich dabei nicht an der Mitgliederzahl sondern an den jeweils eigenen Spendeneinnahmen („je nach Vermögen“ – 2. Kor. 8-9).
  • Eine prozentuale Höhe für die Spenden/Abgaben wird durch die Mitgliederversammlung des MV gemeinsam festgelegt. Diese festgelegte Höhe der Spenden/Abgabe hat empfehlenden Charakter; es besteht jedoch unter den Mitgliedern die wechselseitige Erwartung, dass sich alle daran orientieren. Falls das aus bestimmten Gründen temporär nicht oder nur teilweise möglich ist, soll das mit dem MV-Vorstand abgesprochen werden.

 

Im Jahr 2001 wurde durch die MV-Delegiertentagung (Mitgliederversammlung) eine 4%-Spenden/Abgabe von den eigenen Spendeneinnahmen an den MV beschlossen. 
  • Nähere Erklärungen zur Berechnung der Gesamtspendensumme, von der die 4% abgegeben werden, finden sich in der MV-Ordnung.
  • Gemeindeneugründungen bzw. neue Mitglieder des MV können ihre 4%-Spenden/Abgabe an den MV schrittweise umsetzen: Im ersten Mitgliedschaftsjahr 1%, im zweiten Jahr 2%, im dritten Jahr 3% und ab dem vierten Jahr 4%.