MV-Rahmenverträge

Rahmenverträge für Gemeinden

Der Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden (MV) ermöglicht seinen Gemeinden die Teilnahme an verschiedenen Rahmenverträgen.

Das bedeutet:

  • Gemeinden profitieren so von etwas besseren finanziellen Konditionen (z.B. OPTIGEM, ChurchTools, CCLI)
  • Gemeinden erhalten Serviceleistungen, die den eigenen administrativen Aufwand reduzieren (z.B. Datenschutz, Reiserecht, GEMA)

 

Folgende Rahmenverträge stehen den MV-Gemeinden zur Verfügung:

 

CCLI - Projektionsrechte

Die CCLI ist eine christliche Lizenzagentur und bietet Lizenzprogramme für die grafische Nutzung von Liedern, hauptsächlich genutzt für die Projektion von Liedtexten in gottesdienstlichen Veranstaltungen, und auch für das Aufführen von Filmen im kirchlichen Bereich an.

Zwischen der CCLI (Christian Copyright Licensing Deutschland GmbH) und dem MV besteht ein Rahmenvertrag über Liedlizenzen. Die CCLI-Liedlizenzen sichern alle MV-Gemeinden bezüglich des Urheberrechtes unkompliziert ab.

Gema - Musikrechte

Der MV ist über die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) an den EKD-Rahmenvertrag mit der GEMA angeschlossen. Über diesen Vertrag ist die Nutzung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern pauschal abgedeckt. Gemeint sind Gemeindeveranstaltungen, die üblicherweise am Sontag oder unter der Woche stattfinden und die Elemente wie Gebet, Verkündigung, Lobpreis oder Segen enthalten.

Nicht unter diesen Begriff fallen Veranstaltungen, wenn sie z.B. Konzertcharakter haben. Solche Veranstaltungen müssen gesondert bei der GEMA angemeldet werden.

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Versicherungen

Für den MV und seine ihm angeschlossenen Gemeinden besteht

  • Ein Gruppen-Unfall-Versicherungsvertrag
    • Versichert sind alle erwachsenen Mitglieder bis zum 75. Lebensjahr einer MV-Gemeinde. Mitversichert sind außerdem Besucher von Gemeindeveranstaltungen.
    • Versichert sind alle Kinder von Mitgliedern einer MV-Gemeinde im Alter von 0 bis 18 Mitversichert sind außerdem Kinder von Nichtmitgliedern, die eine MV-Gemeinde besuchen (wie z.B. Royal Ranger).
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung
    • Versichert sind alle Mitglieder der MV-Gemeinden und ehrenamtliche Helfer der Gemeinde in ihrer dienstlichen Verrichtung für die Gemeinde.
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OPTIGEM – SOFTWARE FÜR BUCHHALTUNG UND DATENVERWALTUNG

Gemeinden die mit der OPTIGEM-Software arbeiten, benötigen in der Regel einen OPTGEM-Wartungsvertrag. Über den MV erhalten die MV-Gemeinden einen günstigeren Tarif für einen OPTIGEM-Wartungsvertrag als bei Einzelabschluss.

CHURCHTOOLS – SOFTWARE FÜR GEMEINDEORGANISATION

Seit Februar 2019 besteht ein Rahmenvertrag zwischen ChurchTools und dem MV. ChurchTools gewährt dem Auftraggeber und seinen Mitgliedsgemeinden sowie den Einrichtungen einen Rabatt auf die Listenpreise der Webanwendung und deren Bausteine, inklusive aller zukünftigen Erweiterungen von ChurchTools. Sobald insgesamt mindestens 25 Gemeinden des Mülheimer Verbandes ChurchTools nutzen, erhöht sich der Rabatt. Die Verrechnung des Rabattes nimmt ChurchTools selbst bei den Kunden vor.

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Datenschutz

Die MV-Datenschutzordnung gilt

  • für den Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden e.V. mit seinen Einrichtungen, Arbeitsbereichen, für die von ihm eingesetzte Kommissionen und Beauftragungen,
  • für die Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden gGmbH
  • und für die zu ihm gehörenden Mitglieder (rechtsfähige Gemeinden oder andere juristische Personen) mit deren Einrichtungen und Arbeitsbereichen, soweit Letztere die Übernahme dieser Ordnung gegenüber dem MV in Textform und rechtsverbindlich erklärt haben.

Die Aufgaben und Befugnisse  des vom MV bestellten MV-Datenschutzbeauftragten werden in der Datenschutzordnung des MV geregelt. Der Datenschutzbeauftragte des MV ist gleichzeitig auch die aufsichtsführende Stelle des MV, bei der Datenschutzverstöße zu melden sind.

REISERECHT

Aufgrund des seit 1.7.2018 an EU-Recht angepasstem Reiserecht ergeben sich neue Herausforderungen für Gemeinden, die als Pauschalreiseveranstalter handeln.

  • Als Erstinfo dient die „Orientierungshilfe für Gemeindeverantwortliche im MV“
  • Als Umsetzungshilfe dient das „Merkblatt für Reiseveranstalter im MV“ nebst Vorlagen
  • Durch den Beitritt zum “MV-Rahmenvertrag für Reiseveranstalter” erhalten die Gemeinden Zugang zu den notwendigen Unterlagen (Reisebedingungen – AGBs, Formblätter, Versicherungen), durch die die Umsetzung der reiserechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen ermöglicht wird.

 

Alle Dokumente für die Rahmenverträge finden sich in der MV-DOKUMENTE-CLOUD