Mitgliedschaft & Delegiertentagung

Rechtliches

Der Mülheimer Verband bietet seinen Mitgliedern ein Beziehungsnetzwerk und eine Dienstgemeinschaft an mit dem Ziel, den biblischen Auftrag für den Gemeindebau, die Weltmission und für sozial-diakonische Aufgaben zu erfüllen.

Der Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden e.V. versteht sich als evangelische Freikirche in Deutschland. Zweck des Vereines ist es, als Dachverband rechtlich selbständigen Ortsgemeinden und anderen Körperschaften ein Beziehungsnetzwerk und eine Dienstgemeinschaft anzubieten, mit dem Ziel, den biblischen Auftrag für den Gemeindebau, die Weltmission und für sozial-diakonische Aufgaben zu erfüllen. Durch den Verein wird zudem die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen, Freikirchen, kirchlichen Verbänden und Werken auf nationaler und internationaler Ebene ermöglicht und gefördert.

Die Mitglieder des MV sind in ihren Ordnungen, Einrichtungen und Beschlüssen selbständig. Durch die Mitgliedschaft im MV wissen sich die Mitglieder verpflichtet:

  • sich gemäß der MV-Satzung in den MV einzugliedern,
  • die Beschlüsse der MV-Mitgliederversammlung anzuerkennen,
  • die Arbeitsbereiche des MV zu unterstützen,
  • den MV durch Spenden zu finanzieren.

Die Satzung und die Ordnung(en) des MV finden sich in der MV-Dokumente-CLOUD.

Fragen bezüglich Mitgliedschaft im MV können an den für die geografische Region zuständigen Regionalleiter oder an das MV-Sekretariat gerichtet werden.

MV Delegiertentagung

Die Mitgliederversammlung des MV (auch MV-Delegiertentagung genannt) findet einmal jährlich online im September statt.

Die MV-Gemeinden entsenden jeweils Delegierte, die sie aufgrund eines in der MV-Ordnung festgelegten Stimmensystems in der Mitgliederversammlung vertreten. Für MV-PastorInnen und VikarInnen ist die Teilnahme an der MV-Mitgliederversammlung Pflicht. Neben der Stimmenvertretung haben die Delegierten und pastoralen MitarbeiterInnen die Aufgabe, Anregungen und Rückmeldungen der MV-Gemeinden weiterzuleiten. Und sie achten darauf, dass Informationen, Zielsetzungen und Aufgabenstellungen durch die DT bzw. Beschlüsse der MV-Mitgliederversammlung in ihrer Gemeinde Beachtung finden.

Zur Mitgliederversammlung können sich nur der eingeladene Personenkreis bzw. die von einer MV-Gemeinde beauftragten Delegierten anmelden. Die Teilnahme von Gästen ist möglich, soll aber mit einem Mitglied der MV-Leitung abgestimmt werden.