Neue Rechtsform: Der Mülheimer Verband wird sich neu gründen
4. April 2013Das Bestehen des Mülheimer-Verbandes als GmbH hat historische Gründe: Er entsprang der Gemeinschaftsbewegung und strebte zunächste keine Identität als eigenständige Kirche an. Daher erschien die „wirtschaftliche“ Rechtsform der GmbH zunächst passend, um einen rechtssicheren Rahmen für Immobilienbesitz und Verlagswesen zu schaffen. Mehr und mehr entwickelten sich die früheren „Gemeinschaften“ jedoch zu eigentständigen „Gemeinden“, und der Dachverband wurde zur Freikirche. 1998 drückte man dies in einem entsprechenden schriftlich formulierten Selbstverständnis und mit der Umbennenung von „Christlicher Gemeinschaftsverband Mülheim/Ruhr“ in „Mülheimer Verband freikirchlich-evangelischer Gemeinden“ aus.
Dennoch blieb die GmbH-Rechtsform bestehen – eine Besonderheit, die im Miteinander der Kirchen immer wieder der Erklärung bedurfte und sich auch im inneren Miteinander mehr und mehr als unpraktisch erwies. So fand z.B. die regionale Struktur der „Bünde“, die sich mit Miteinander der MV-Gemeinden sehr bewährt hat, in der MV-GmbH keine rechtsgültige Entsprechung.
In einem mehrjährigen Prozess wurden die Möglichkeiten für eine zukünftige Rechtsform ausgelotet und der „e.V.“ schließlich als bestmögliche Form ausgewählt. Mittlerweile liegt ein konkreter Satzungsentwurf vor, den MV-Leitung und -Gemeinden in Zusammenarbeit mit Rechtsberatern und dem zuständigen Amtsgericht Bremen erarbeitet haben. Nach erfolgter Vereinsgründung würde die GmbH dennoch bestehen bleiben und in Zukunft mit dem e.V. als Hauptgesellschafter weiterhin z.B. die Veranstaltung von Kongressen und Freizeiten, die Immobilienverwaltung und den MV-Verlag verantworten.
Nun sind alle bestehenden MV-Gemeinden zur Gründungsversammlung eines neuen „MV-e.V.“ nach Bremen eingeladen. Mitglieder des neuen Vereins werden also wiederum einzelne eingetragene Vereine sein: die MV-Gemeinden. Die Leitung des „Vereins der Vereine“ soll dann einem sich regional zusammensetzenden Vorstand obliegen: jede der „Arbeitsregionen“ – identisch mit den bisherigen „Bünden“ – wählt einen Vertreter in dieses Leitungsgremium. Praktisch alle der bewährten Abläufe im MV-Miteinander werden erhalten bleiben – ab voraussichtlich 19. April dann jedoch mit einer noch besseren juristischen Grundlage.